Drucksache Gemeinden - 24/105/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung Schule, Neubau Schulnebengebäude und Schulhofumgestaltung "Kleine Grundschule auf dem Lande" - Leopoldshagen
hier: Grundsatzbeschluss
Ermächtigung Bürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Maier
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Leopoldshagen
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Entscheidung
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27.03.2024
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat 2019 grundsätzlich beschlossen, die „Kleine Grundschule auf dem Lande“ umzubauen und zu sanieren sowie den Schulhof umzugestalten, um einem modernen Schulstandort gemäß den Ansprüchen und Anforderungen einer „Vollen Halbtagsschule“ gerecht zu werden.
Entsprechend den Bedarfen soll die „Kleine Grundschule auf dem Lande“ in Leopoldshagen in 3 Bauabschnitten umgestaltet werden. Dazu ist angedacht, das vorhandene Schulnebengebäude im ersten Bauabschnitt abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen. Im 2. Bauabschnitt soll das vorhandene Schulgebäude saniert werden. In dieser Zeit soll die Beschulung übergangsweise im neu errichteten Schulnebengebäude erfolgen. Die Umgestaltung des Schulhofes ist als 3. Bauabschnitt geplant (sh. Lageplan und Kostenübersicht).
Für das Vorhaben sollen Fördermittel eingeworben werden. Eine Fördermöglichkeit könnte die Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) sein.
Der Förderantrag muss bis 31.08. fristgerecht, formgebunden und vollständig bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden und sich auf eine Durchführungszeitraum nach dem 31. Oktober desselben Kalenderjahres beziehen.
Eine positive Stellungnahme des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V zur Bestandsfähigkeit der Schule ist Voraussetzung für die Bewilligung einer Zuwendung.
Nach Vorliegen einer positiven Stellungnahme zur Bestandsfähigkeit müssen für die Beantragung der Fördermittel die erforderlichen Unterlagen erarbeitet werden. Hierzu ist es erforderlich, die Planungsleistungen komplett für alle Leistungsphasen (Lph. 1-8) auszuschreiben. Vorerst sollen aber nur die Leistungsphasen 1 – 4 ausgeführt werden.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt grundsätzlich die Sanierung des Schulgebäudes, den Neubau eines Schulnebengebäudes und die Schulhofumgestaltung der „Kleinen Grundschule auf dem Lande“ in Leopoldshagen. Die Verwaltung des Amtes „Am Stettiner Haff“ wird beauftragt, nach Vorliegen einer positiven Stellungnahme zur Bestandsfähigkeit der Schule, die Planungsleistungen auszuschreiben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Beauftragung der Planungsleistungen zu unterzeichnen und die Leistungsphasen 1 – 4 ausführen zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Vorhaben Fördermittel zu beantragen.
Die notwendigen Mittel sind in eine zu erstellende Nachtragshaushaltssatzung einzustellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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405,4 kB
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