Informationsvorlage - 24/311/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Eggesin sowie der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft für die Jahre 2024/2025 wurden  am 14.12.2023 durch die Stadtvertretung beschlossen.

 

Die erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind mit Schreiben vom 28.02.2024 wie folgt bekanntgegeben worden:

 

Haushaltsplan der Stadt Eggesin

Der festgesetzte Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2024 gemäß § 2 der Haushaltssatzung in Höhe von 1.187.000 EUR wurde genenehmigt.

 

Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite für 2024 in Höhe von 10.000.000 EUR wurde genehmigt.

Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite für 2025 in Höhe von 10.000.000 EUR wurde anteilig in Höhe von 910.000 EUR genehmigt.

 

Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft

Der festgesetzte Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2025 in Höhe von 5.650.000 EUR wurde genenehmigt.

Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite für 2024 in Höhe von 2.000.000 EUR und für 2025 in Höhe von 2.500.000 EUR wurde genehmigt.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

  

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