Drucksache Stadt Eggesin - 23/299/00
Grunddaten
- Betreff:
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Entlastung des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin nach § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Stadt Eggesin
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Cindy Marie Weidemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Eggesin
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Entscheidung
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07.03.2024
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Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss der Stadt Eggesin zum 31.12.2022 gemäß § 3 a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfberichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.
