Drucksache Gemeinden - 24/166/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Liepgarten beabsichtigt die Erstellung einer Kostenersatzsatzung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Liepgarten. Gemäß § 25 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V hat die Gemeinde die Möglichkeit, für dort genannte Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr, einen Kostenersatz einzufordern. Durch die Verwaltung wurde ein Kalkulation gemäß den Vorgaben des Innenministerium M-V erarbeitet und die Stundensätze für Personal und Fahrzeugtechnik ermittelt. Diese sind im vorgelegten Satzungsentwurf niedergeschrieben. Die verbindlichen Abrechnungsmodalitäten wurden ebenfalls innerhalb der Satzung gesetzlich festgelegt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt die vorliegende Kostenersatzsatzung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Liepgarten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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