Drucksache Gemeinden - 24/214/13

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

In der Sitzung vom 12.09.2023 hat die Gemeindevertretung den Grundsatzbeschluss gefasst, ein neues Nebengebäude für die Unterstellung der Kommunaltechnik zur Pflege des Dorfgemeinschaftsplatzes mit Sanitäranlagen zu errichten. Um einen Förderantrag stellen zu können ist es erforderlich, einen Bauantrag zu erstellen und die Baukosten zu ermitteln. Hierfür ist es notwendig ein Planungsbüro zu beauftragen. Die Leistungen werden durch die Vergabestelle ausgeschrieben und stufenweise beauftragt. Für die Antragstellung werden die Leistungsphasen 1 - 4 beauftragt und nach erfolgter Zusage der Fördermittel die weiteren Leistungsphasen 5 - 8.

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt, den Bürgermeister und seinen Stellvertreter zu ermächtigen, nach erfolgter Ausschreibung der Planungsleistungen diese an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die Vergabe erfolgt zunächst für die Leistungsphasen 1 - 4 und nach Zusage der Fördermittel für die Leistungsphasen 5 - 8. Die Gemeindevertretung wird nach erfolgter Vergabe über diese informiert.

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Loading...