Drucksache Gemeinden - 24/212/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 61des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V müssen im Vorfeld der Wahl die Wahlbereiche und -bezirke bestimmt werden. Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Kommune, in der gewählt wird. Das Wahlgebiet kann bei einer Einwohnerzahl von bis zu 25.000 Einwohnern in mehrere Wahlbereiche eingeteilt werden. Dies ist in Altwarp auf Grund der geringen Einwohnerzahl nicht erforderlich. Jedoch kann der Wahlbereich Altwarp in mehrere Wahlbezirke umgangssprachlich Wahllokale aufgeteilt werden. Seitens der Wahlleitung wird vorgeschlagen, zur verbundenen Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024 zwei Wahlbezirke zu bilden. Ein Wahllokal soll im Gemeindesaal in der Seestraße und das andere in der Kita in der Straße der Einheit eingerichtet werden.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt, für die verbundene Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024 im Wahlbereich Altwarp 2 Wahlbezirke zu bilden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

X

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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