Drucksache Gemeinden - 23/293/00
Grunddaten
- Betreff:
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Rücknahme Antrag auf Zuwendung - Umfeldgestaltung Schülerjugendzentrum (SJZ) Eggesin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Kathleen Fleck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Eggesin
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Entscheidung
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14.12.2023
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Sachverhalt
Die Stadt Eggesin hat mit Beschluss der Stadtvertretung vom 25.06.2020 entschieden, für die Umfeldgestaltung des Schülerjugendzentrums (SJZ) Eggesin einen Antrag auf Zuwendung gemäß Richtlinie zur nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFD) zustellen. Dieser wurde fristgerecht gestellt. Die Zuwendung der erforderlichen Mittel wurde für das Jahr 2024 unter Berücksichtigung der durch die Stadt zur Verfügung zu stellenden Haushaltmittel in Aussicht gestellt. Die Höhe der erforderlichen Investition lag im Jahr 2020 bei 1.688.512,42 € (Fördersatz 90%, geplanter Eigenanteil 168.851,24 €).
Für die Aktualisierung des Zuwendungsantrages im Jahr 2023 machte sich zwischenzeitlich aufgrund der Kostensteigerungen im Bauwesen eine Neubetrachtung der Finanzierung erforderlich. Die aktualisierten Kosten betrugen lt. Kostenschätzung des Planungsbüros nunmehr 2.167.349,38 € (Kostensteigerung von 28,36 %). Zusätzliche Mittel über den Hauptzuwendungsgeber konnten bisher nicht in Aussicht gestellt werden. Eine Zuwendung aus Sonderbedarfsmitteln des Innenministeriums wurde geprüft, konnte aber aufgrund der fehlenden Fördervoraussetzungen ebenfalls nicht in Aussicht gestellt werden. Ein Informationsantrag zur Unterstützung des Eigenanteils der Stadt Eggesin über den Vorpommernfonds wurde gestellt. Hier wurden 49.000 € in Aussicht gestellt.
Für die Stadt Eggesin ist es aufgrund der fortlaufenden defizitären Haushaltslage nicht möglich, die erforderlichen Eigenanteile in Höhe von 598.688,20 € aufzubringen.
Durch die Bürgermeisterin wird daher empfohlen, den Antrag auf Zuwendung gemäß LEFD- Richtlinie zurückzuziehen.
Um dennoch eine Umfeldgestaltung für das Schülerjugendzentrum realisieren zu können, werden in den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Stadt Eggesin Mittel in Höhe von 150.000 € eingestellt. Ebenfalls sollen die in Aussicht gestellten Mittel aus dem Vorpommernfonds berücksichtigt bleiben.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Eggesin beschließt, den Antrag auf Zuwendung gemäß Richtlinie zur nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFD) für das Vorhaben „Umfeldgestaltung des Schülerjugendzentrums (SJZ) Eggesin“ zurückzuziehen.
Die Maßnahme soll stattdessen - wie im Sachverhalt dargestellt - realisiert werden.
