Drucksache Gemeinden - 23/290/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Stadt Eggesin wurden durch die MÖHRLE HAPP Luther GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Einbeziehung der Buchführung für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022, der eine Bilanzsumme von 46.728.739,79 € ausweist, und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 sind mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 658.054,18 € festgestellt worden.

Nach der Überzeugung der Wirtschaftsprüfer entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31.12.2022 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr 2022. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung haben zu keinen Einwendungen geführt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt über den Jahresabschluss zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Stadt Eggesin wie folgt:

 

1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von 46.728.739,79 € und der  

    Lagebericht für das Wirtschaftfsjahr 2022 werden festgestellt.

2. Dem Gewinnvortrag vom 01.01.2022 in Höhe von 1.119.025,65 € werden der Jahresüberschuss

    2022 von 658.054,18 € und der Verlustausgleich durch die Stadt Eggesin von 20.701,30 €  

    hinzugerechnet und die Eigenkapitalausschüttung an die Stadt Eggesin von 482.000,00 €

    abgezogen,so dass ein Ergebnisvortrag von 1.315.781,13 € auf neue Rechnung zum

    01.01.2023 vorgetragen wird.

3. Der Bürgermeisterin, die die Funktion einer Eigenbetriebsleiterin erfüllte, wird für das

    Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

 

Die Beschlüsse zu Nr. 1 bis 3 werden unter Vorbehalt der Zustimmung des Landesrechungshofes M-V zu den Ausführungen der MÖHRLE HAPP Luther GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gefasst.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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