Drucksache Gemeinden - 23/282/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung wurde die Zweitwohnungssteuersatzung vom 13.03.2009, geändert durch Satzung vom 28.09.2010, grundlegend überarbeitet.

Gleichzeitig wird mit der Satzung der Steuersatz für 2024 von 12 v. H. des Mietaufwandes und ab dem Kalenderjahr 2025 von 15 v. H. des Mietaufwandes festgesetzt.

Die Satzung soll zum 01.01.2024 in Kraft treten.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Eggesin.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 X

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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