Drucksache Gemeinden - 23/280/00
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung von Verkehrsflächen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Cornelia Preußer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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20.11.2023
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Eggesin
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Entscheidung
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14.12.2023
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Sachverhalt
Die Stadt Eggesin hat 2023 die restlichen Erschließungsanlagen im B-Plan-Gebiet "Habichtstraße" fertiggestellt. Um den Rechtsstatus einer öffentlichen Straße zu erlangen, bedarf es der Widmung gemäß § 7 StrWG M-V. Diese wird durch den Träger der Straßenbaulast verfügt und öffentlich bekannt gemacht. Da es sich bei der Verkehrsanlage um eine Gemeindestraße im Sinne des § 3 Ziff. 3 a) StrWG M-V handelt, ist die Stadt Eggesin Trägerin der Straßenbaulast und ihr obliegt die Entscheidung über die Widmung für den öffentlichen Verkehr.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Eggesin beschließt, die Erschließungsanlage „Sperberstraße“ in der Gemarkung Eggesin, Flur 3, Flurstücke 433/5, 432/9 und 436/134 als Gemeindestraße i. S. d. § 3 Ziff. 3 a) StrWG M-V für den öffentlichen Verkehr zu widmen (siehe beiliegendem Lageplan). Des Weiteren wird als Weiterführung der vorhandenen Habichtstraße das Flurstück 399/1 tlw. in der Gemarkung Eggesin, Flur 3, als Gemeindestraße i. S. d. § 3 Ziff. 3 a) StrWG M-V für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Die öffentliche Verkehrsanlage beginnt an der vorhandenen öffentlichen Habichtstraße und endet nach ca. 20 m in einem Wendehammer (siehe beiliegendem Lageplan). Es werden für beide öffentlichen Straßen keine Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise festgelegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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406,5 kB
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