Drucksache Gemeinden - 23/098/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Leopoldshagen hat von der Ferdinandshofer Wohnungs- und Grundstücks GmbH, Schulstr. 28, 17379 Ferdinandshof, zur finanziellen Unterstützung der 275-Jahrfeier der Gemeinde Leopoldshagen eine Spende in Höhe von 200,00 € erhalten.

 

Weiterhin hat Kaja Kleene aus Mönkebude 600,00 € für die Kleine Grundschule auf dem Lande, Leopoldshagen, gespendet (Reparatur des Schulklaviers).

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt die Spenden Höhe von 800,00 € von der Ferdinandshofer Wohnungs- und Grundstücks GmbH und von Kaja Kleene aus Mönkebude anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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