Drucksache Gemeinden - 23/105/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Lübs wählte am 24.11.2023 den Kameraden André Panzlaff zum stellv. Gemeindewehrführer. Gem. § 12 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren in M-V (Brandschutzgesetz M-V) wird der stellv. Gemeindewehrführer für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt und nach Zustimmung der Gemeindevertretung Lübs zum Ehrenbeamten ernannt.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt die Wahl des Kameraden André Panzlaff zum stellv. Gemeindewehrführer der Gemeinde Lübs.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

  x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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