Drucksache Gemeinden - 23/104/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Sportlerheim ist stark sanierungsbedürftig, die Elektrik veraltet, die Sanitärinstallation nicht zeitgemäß und der Grundriss entspricht nicht mehr den Anforderungen bzw. der Nutzung. Hier besteht für die Gemeinde dringender Handlungsbedarf.

 

Durch die Verwaltung wurden erste Gespräche mit dem Fördermittelgeber bezüglich einer Sanierung des Sportlerheimes geführt. Durch den Fördermittelgeber wurde eine mögliche Förderung gemäß der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung in Aussicht gestellt.

 

Es ist hierzu erforderlich, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt, den Bürgermeister und seine Stellvertreter zu ermächtigen, einen Förderantrag zur Sanierung des Sportlerheims in Lübs nach den Richtlinien für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) zu stellen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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