Drucksache Gemeinden - 23/121/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Luckow hat gem. § 2 Brandschutzgesetz M-V eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen. Diese regelt den Brandschutz und die Technische Hilfe im Gemeindegebiet und zu den Nachbargemeinden. Sie legt gleichzeitig den Bedarf für die Ausstattung und den Betrieb einer leistungsfähigen Feuerwehr fest. Die Brandschutzbedarfsplanung wurde durch die FF Luckow/ Rieth, die Amtswehrführung und dem Fachamt Brandschutz des Amtes "Am Stettiner Haff" erstellt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt die vorliegende Brandschutzbedarfsplanung.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

  x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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