Drucksache Gemeinden - 23/118/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Luckow hat von der Fa. IMS Industrie- und Montageservice UG aus Ueckermünde eine Sachspende in Form von 3 Stück Überlebensanzügen für die Freiwillige Feuerwehr erhalten.

Der Wert der Sachspende beläuft sich auf 1.350,00 €.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt, die Sachspende von der Fa. IMS Industrie- und Montageservice aus Ueckermünde, Kamigstr. 28, im Wert von 1.350,00 € für die Freiwillige Feuerwehr

anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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