Drucksache Gemeinden - 23/118/18
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Luckow
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Entscheidung
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05.12.2023
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Luckow hat von der Fa. IMS Industrie- und Montageservice UG aus Ueckermünde eine Sachspende in Form von 3 Stück Überlebensanzügen für die Freiwillige Feuerwehr erhalten.
Der Wert der Sachspende beläuft sich auf 1.350,00 €.
