Drucksache Gemeinden - 20/003/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Ueckermünde-Land und der Stadt Eggesin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Bianka Schwibbe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Amtsausschuss Amt "Am Stettiner Haff"
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Entscheidung
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29.06.2020
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Sachverhalt
Zwischen dem Amt Ueckermünde-Land und der Stadt Eggesin wurde am 28.10.2004
der Fusionsvertrag geschlossen. Das Amt „Am Stettiner Haff“ wurde Rechtnachfolger
der beiden vertragsschließenden Körperschaften.
Im Vertrag wurde vereinbart, dass die Stadt Eggesin als geschäftsführende Gemeinde
bis zum Ende der Wahlperiode des damaligen Bürgermeisters fungiert.
Im Jahr 2007 wurde die 1. und 2. Änderung zum Fusionsvertrag beschlossen. Darin
wurde u. a. vereinbart, dass die Stadt Eggesin als geschäftsführende Gemeinde des
Amtes für eine weitere Wahlperiode durch einen hauptamtlichen Bürgermeister ver-
waltet wird. Mit der 4. Änderung des Vertrages wurde vereinbart, dass sich der § 3
des öffentlich-rechtlichen Vertrages um eine weitere Wahlperiode des Bürgermeisters
der geschäftsführenden Gemeinde (bis 2022) verlängert. 2 Jahre vor Ablauf ist der
Vertrag neu zu verhandeln.
Der Präsident der Stadtvertretung der Stadt Eggesin stellte nunmehr im Namen der Stadtvertretung wiederum den Antrag über den Vertrag zu diskutieren.
Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss des Amtes „Am Stettiner Haff“ beschließt, den öffentlich-recht-
lichen Vertrag zwischen dem Amt Ueckermünde-Land und der Stadt Eggesin neu
zu verhandeln. Dazu wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die einen Vertragsentwurf
ausarbeitet und zur Beschlussfassung vorlegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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30,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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343,5 kB
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