Drucksache Gemeinden - 23/206/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Mönkebude hat im Oktober 2023 die Erschließungsanlage im B-Plan-Gebiet "Alter Sportplatz" fertiggestellt. Um den Rechtsstatus einer öffentlichen Straße zu erlangen, bedarf es der Widmung gemäß § 7 StrWG M-V. Diese wird durch den Träger der Straßenbaulast verfügt und öffentlich bekannt gemacht. Da es sich bei der Verkehrsanlage um eine Gemeindestraße im Sinne des § 3 Ziff. 3 a) StrWG M-V handelt, ist die Gemeinde Mönkebude Trägerin der Straßenbaulast und ihr obliegt die Entscheidung über die Widmung für den öffentlichen Verkehr. Gleichzeitig ist die Gemeinde gemäß § 51 Abs. 1 StrWG M-V für die Vergabe des Straßennamen zuständig.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt, die Erschließungsanlage in der Gemarkung Mönkebude, Flur 1, Flurstück 292, tlw. als Gemeindestraße i. S. d. § 3 Ziff. 3 a) StrWG M-V für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Die öffentliche Verkehrsanlage beginnt an der vorhandenen öffentlichen Straße "Mitteldrift" und endet nach ca. 85 m in einem Wendehammer (siehe beiliegendem Lageplan). Es werden keine Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise festgelegt. Des Weiteren erhält die öffentliche Straße den Straßennamen "Alter Sportplatz".

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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