Drucksache Gemeinden - 23/144/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Liepgarten hat zur Finanzierung des Dorffestes am 02.09.2023 mit den n. g. Firmen Sponsoringverträge abgeschlossen.

 

ROHE & KOLLEGEN Rechtsanwälte Steuerberater, Ueckermünde

200,00 €

Dipl.-Tzt. M. Riehl, Liepgarten

300,00 €

ANTAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Ueckermünde

250,00 €

Landhof Grundstücksgesellschaft mbH, Wildeshausen

300,00 €

Generalvertretung der Mecklenburgischen Versicherungsgruppe, R. Restel, Ue’de

750,00 €

Haff-Trans GmbH, Ueckermünde

200,00 €

Bestattungsunternehmen Steiner & Kiencke GbR, Ueckermünde

300,00 €

Zahnarztpraxis Christoph Hardow, Ueckermünde

300,00 €

Pflegeheim „Pommernmühle“, Ueckermünde

200,00 €

Metallbau Muskowitz GmbH, Ferdinandshof

750,00 €

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt, die Sponsoringleistungen von den o. g. Firmen in Höhe von insgesamt 3.550,00 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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