Informationsvorlage - 23/096/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  Gemäß § 20 GemHVO M-V ist die Gemeindevertretung bis zum 30.Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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