Drucksache Gemeinden - 23/097/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Herr Arisreidis Stogiantsakis, Betreiber der Strandhalle in Mönkebude, hat zur finanziellen Unterstützung der 275-Jahrfeier der Gemeinde Leopoldshagen eine Spende in Höhe von 500,00 € eingezahlt.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

  

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt, die Spende in Höhe von 500,00 € von Herrn

Arisreidis Stogiantsakis, Malchiner Str. 2, 17153 Stavenhagen, anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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