Drucksache Gemeinden - 23/169/12
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss - Unterstützung des Investitionsvorhabens von Stefan Kriedemann zur Erweiterung einer physiotherapeutischen Praxis "LandGang" in Ahlbeck
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Kathleen Fleck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ahlbeck
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Entscheidung
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12.10.2023
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Sachverhalt
Herr Stefan Kriedemann beabsichtigt, die vorhandene physiotherapeutische Praxis „LandGang“ in Ahlbeck zu erweitern. Derzeit wird durch Herrn Kriedemann an der Konzeption für einen Erweiterungsbau gearbeitet. Für die beabsichtigte Erweiterung der Praxis können aus dem ILERL-Programm zur Versorgung im ländlichen Raum mit medizinischen Basiseinrichtungen Förderungen beantragt werden. Hierzu fand ein erstes Gespräch statt. Für die Gewährung einer Zuwendung sind die Förderbedingungen zu Grunde zu legen (z.B. langfristige Miet- bzw. Pachtverträge).
Die physiotherapeutische Praxis befindet sich in den Räumen der kommunalen Immobilie Vorsee 15 c. Für die Räumlichkeiten besteht derzeit ein Mietvertrag.
Grundsätzlich steht die Gemeinde Ahlbeck den Erweiterungsplänen von Herrn Kriedemann aufgeschlossen und positiv gegenüber und befürwortet diese. Eine Überlassung des kommunalen Grundstückes wäre für die Erweiterung der Physiotherapie-Praxis denkbar. Detaillierte Abstimmungen können jedoch erst nach Vorlage der Konzeption für die Erweiterung der Physiotherapie- Praxis zwischen der Gemeinde und dem Nutzer erfolgen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Ahlbeck steht dem Vorhaben von Herrn Stefan Kriedemann zu den Plänen der Erweiterung der Physiotherapie-Praxis „LandGang“ grundsätzlich aufgeschlossen und positiv gegenüber und befürwortet diese. Eine Überlassung des kommunalen Grundstückes Vorsee 15 c in 17375 Ahlbeck wäre für die Erweiterung der Physiotherapie-Praxis grundsätzlich denkbar. Detaillierte Abstimmungen können jedoch erst nach Vorlage der Konzeption für die Erweiterung der Physiotherapie-Praxis zwischen der Gemeinde und dem Nutzer erfolgen.
