Drucksache Gemeinden - 23/167/12
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ahlbeck
für die Haushaltsjahre 2023/2024 gemäß § 48 Kommunal-
verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Finanzausschuss Gemeinde Ahlbeck
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Vorberatung
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Ahlbeck
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Entscheidung
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12.10.2023
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Sachverhalt
Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Ahlbeck ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für Investitionen getätigt werden sollen, die den Betrag von 10.000 € übersteigen. Darüber hinaus ergeben sich weitere wesentliche Änderungen im investiven Bereich, die den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nach sich ziehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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9,8 MB
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