Drucksache Gemeinden - 23/167/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Ahlbeck ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für Investitionen getätigt werden sollen, die den Betrag von 10.000 € übersteigen. Darüber hinaus ergeben sich weitere wesentliche Änderungen im investiven Bereich, die den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nach sich ziehen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    

 

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Anlagen

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