Drucksache Gemeinden - 23/166/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  

 Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Für die Ortsverschönerung (Sanierung Spielplatz) haben der Kfz-Sachverständige Uwe Schlett aus Ueckermünde 200,00 € und Frau Steffi Aßmann aus Ahlbeck 404,70 € gespendet.

 

Weiterhin hat die Dachdeckerei Sadewasser & Lesch aus Ahlbeck für die Anschaffung von Marktbuden 3.300,00 € gespendet.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt die Spenden in Höhe von insgesamt 3.904,70 € von

Herrn Uwe Schlett, Frau Steffi Aßmann und der Dachdeckerei Sadewasser & Lesch anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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