Drucksache Gemeinden - 23/086/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde beabsichtigt statt bisher zwei offizielle Bekanntmachungstafeln künftig nur noch eine zu betreiben und diese am Multiplen Haus Dorfstr. 32 b aufzustellen (bisher Dorfstr. 45 und 127). Diese Änderungen sind in der Hauptsatzung zu fixieren (§ 7 Abs. 2).

Die anstehende Änderung der Hauptsatzung wird gleichzeitig genutzt, kleinere rechtliche und sprachliche Präzisierungen einzupflegen (Grundlage: Kommunalverfassung M-V und Durchführungsverordnung dazu). Diese haben keine unmittelbar praktischen Auswirkungen.

Die Satzungsänderungen haben keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hintersee beschließt gemäß § 5 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der geltenden Fassung die 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hintersee in der Fassung gemäß der Anlage zur Beschlussvorlage.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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