Informationsvorlage - 23/083/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die durch die Gemeindevertretung am 13.04.2023 beschlossene Haushaltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

 

Durch die Rechtaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 10.07.2023 für das Jahr 2023 ein Höchstbetrag der Kassenkredite anteilig in Höhe von 400.000 EUR genehmigt. Die Genehmigung des Kassenkredites für das Jahr 2024 wurde in voller Höhe (450.000 EUR) genehmigt.

 

Es wurde kein Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung 2023 und 2024 beantragt.

 

Die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wurde geprüft. Dies wurde per Schreiben vom 30.06.2023 mitgeteilt. Die Hinweise der Kommunalaufsicht sind in den beigefügten Anlagen einzusehen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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