Drucksache Gemeinden - 23/097/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

1. Mit Verordnung vom 11.07.2022 (GVOBl. M-V, 441) hat das Land Mecklenburg- Vorpommern   

    die Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehVO

    M-V) geändert. Mit der Änderung wurde die Rasseliste sogenannter Kampfhunde ersatzlos ge

    strichen. Die Gefährlichkeit von Hunden soll sich nun ausschließlich am konkreten Verhalten

    eines Hundes orientieren. Dies macht eine Umbenennung von Kampfhund in Gefährlicher Hund

    erforderlich.

2. Zur korrekten Erfassung einer Steuerbefreiung für hilfsbedürftige Personen sollen die Merkzei-

    chen aus dem Schwerbehindertenausweis aufgenommen werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Lübs.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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