Drucksache Gemeinden - 23/271/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Straßen „Am Sportplatz“, „Wiesenstraße“ sowie „Gartenweg Hoppenwalde“ sind in der Prioritätenliste für den Straßen- und Wegebau der Stadt Eggesin in Priorität 1 - kurzfristig zu realisierende Maßnahmen - eingeordnet. Die Stadtvertretung hat die Einordnung der Straßen, Wege und Plätze entsprechend der Beschlussfassung gebilligt.

 

Der Zustand aller drei Straßen lässt einen Aufschub der grundhaften Sanierung und des verkehrsgerechten Ausbaus nicht mehr länger zu.  

 

Für die entsprechenden Straßen sind im Vorfeld des Ausbaus Planungsleistungen auszuschreiben, um den finanziellen Umfang einschätzen zu können und ggf. Fördermöglichkeiten zu akquirieren.

 

Empfohlen wird, die Planungsleistungen vollumfänglich für die Leistungsphasen 1 – 9 auszuschreiben und vorerst eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 – 4 durchzuführen.

 

Nach Feststellung der einzelnen Bausummen für jede Straße sind die entsprechenden finanziellen Mittel in die Haushaltsplanungen aufzunehmen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt grundsätzlich, die Straßen „Am Sportplatz“, „Wiesenstraße“ und „Gartenweg Hoppenwalde“ grundhaft auszubauen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die jeweiligen Ausschreibungen für die Planungsleistungen durchzuführen. Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreterinnen werden ermächtigt, die jeweiligen Aufträge für die stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen auszulösen.

Die erforderlichen finanziellen Mittel sind, je nach Verfügbarkeit freier Finanzmittel, in die jeweiligen Haushalte der Stadt Eggesin einzustellen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die finanziellen Auswirkungen sind noch nicht bezifferbar.

 

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