Drucksache Gemeinden - 23/271/00
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss - Grundhafter Ausbau Weg "Am Sportplatz", "Wiesenstraße" und "Gartenweg Hoppenwalde"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Kathleen Fleck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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04.09.2023
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Eggesin
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Entscheidung
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21.09.2023
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Sachverhalt
Die Straßen „Am Sportplatz“, „Wiesenstraße“ sowie „Gartenweg Hoppenwalde“ sind in der Prioritätenliste für den Straßen- und Wegebau der Stadt Eggesin in Priorität 1 - kurzfristig zu realisierende Maßnahmen - eingeordnet. Die Stadtvertretung hat die Einordnung der Straßen, Wege und Plätze entsprechend der Beschlussfassung gebilligt.
Der Zustand aller drei Straßen lässt einen Aufschub der grundhaften Sanierung und des verkehrsgerechten Ausbaus nicht mehr länger zu.
Für die entsprechenden Straßen sind im Vorfeld des Ausbaus Planungsleistungen auszuschreiben, um den finanziellen Umfang einschätzen zu können und ggf. Fördermöglichkeiten zu akquirieren.
Empfohlen wird, die Planungsleistungen vollumfänglich für die Leistungsphasen 1 – 9 auszuschreiben und vorerst eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 – 4 durchzuführen.
Nach Feststellung der einzelnen Bausummen für jede Straße sind die entsprechenden finanziellen Mittel in die Haushaltsplanungen aufzunehmen.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Eggesin beschließt grundsätzlich, die Straßen „Am Sportplatz“, „Wiesenstraße“ und „Gartenweg Hoppenwalde“ grundhaft auszubauen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die jeweiligen Ausschreibungen für die Planungsleistungen durchzuführen. Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreterinnen werden ermächtigt, die jeweiligen Aufträge für die stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen auszulösen.
Die erforderlichen finanziellen Mittel sind, je nach Verfügbarkeit freier Finanzmittel, in die jeweiligen Haushalte der Stadt Eggesin einzustellen.
