Drucksache Gemeinden - 23/266/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

In der Drucksache Nr. 55/16 wurde durch die Stadtvertretung beschlossen, dass eine jährliche Überprüfung und Anpassung der Gebührensätze  erfolgen soll. Eine Gebührenkalkulation für 2024 wurde durchgeführt (s. Anlage 2).

 

Die Gebühren für die jeweiligen Nutzungsarten ändern sich nur bei der Nutzungsart „Gebäude-/ Betriebs-/Verkehrsfläche“, da der Wasser- u. Bodenverband „Uecker-Haffküste“ den Zuschlag für diese Nutzungsart von 100 % auf 300 % angehoben hat.

 

Die Erhöhung bei den Gebühren der Schöpfwerke in 2023 resultiert aus folgenden Faktoren:

- Verdopplung der Energiekosten aller Schöpfwerke

- Bildung einer Rücklage für Schöpfwerk Polder 2 und 7

- Pumpenrepartur Schöpfwerk Winkelmannsgraben – ca. 15 TEUR

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Eggesin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“ in der vorliegenden Fassung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

  X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

  X

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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