Informationsvorlage - 23/189/13

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die durch die Gemeindevertretung am 02.05.2023 beschlossene 2. Nachtragshaus-haltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite und der vogesehenen Aufnahme eines Investitionskredites genehmigungspflichtig.

 

Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 05.07.2023 für das Jahr 2023 ein Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 700.000 EUR genehmigt. 

Der Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für 2023 wurde in Höhe von 140.000 EUR genehmigt.

 

Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzept wurde geprüft. Dies wurde per Schreiben vom 05.07.2023 mitgeteilt. Die Hinweise der Kommunalaufsicht sind in den beigefügten Anlagen einzusehen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

  x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

  

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Loading...