Drucksache Gemeinden - 23/195/13
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss - Errichtung Ersatzneubau Kommunalgaragen und Nebengebäude Sandweg 122
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Kathleen Fleck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bauausschuss Gemeinde Altwarp
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Altwarp
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Entscheidung
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12.09.2023
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Sachverhalt
Die Nebengebäude des Multiplen Hauses sind stark sanierungsbedürftig, teilweise einsturzgefährdet. Hier besteht für die Gemeinde dringender Handlungsbedarf.
Die ehemaligen Schultoiletten sind für die Gemeinde aufgrund ihres Zustandes nicht mehr nutzbar. Im teilweise einsturzgefährdeten Nebengebäude befinden sich Unterstellmöglichkeiten für den Bauhof der Gemeinde sowie eine Mietergarage. Zudem entspricht das vorhandene Nebengebäude nicht den Anforderungen an den tatsächlichen Bedarf für die Bedürfnisse der Gemeinde an einen kommunalen Bauhof. Es sind auch keine Sozialräume für die Kommunalarbeiter vorhanden. Das sich anschließende Restgrundstück ist verwildert. Der ehemalige Mietergarten wird nicht mehr genutzt.
Bei einer Ortbesichtigung wurde durch die Bauverwaltung ein Vorschlag für die weitere Vorgehensweise unterbreitet:
- Beantragung einer Baugenehmigung für Ersatzneubau Kommunalgaragen einschließlich Schaffung Sozialraum für Kommunalarbeiter (Beton- Fertigteilgaragen)
- Einstellung erforderlicher finanzieller Mittel in die Haushalts- Nachtragshaushaltsplanung
- Prüfung von möglichen Zuwendungen (z.B. für Gestaltung Außenanlagen und Übergang Festplatz)
- Abbruch vorh. Nebengebäude und ehemaliger Toilettenbau, Geländeberäumung
- Errichtung Ersatzneubau Kommunalgaragen und Gestaltung der Außenanlagen Multiples Haus bis Festplatz
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, die vorhandenen Nebengebäude durch die Errichtung neuer Kommunalgaragen zu ersetzen. Der Bürgermeister und seine Stellvertreter/-in werden ermächtigt, die dazu erforderlichen Schritte einzuleiten. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in die Haushaltsplanung bzw. Nachtragshaushaltsplanung eingestellt.
