Drucksache Gemeinden - 23/142/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit der Drucksache 20/011/17 wurde am 03.03.2020 der Grundsatzbeschluss für die Errichtung/Umbau bzw. den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Liepgarten gefasst.

Durch die Verwaltung wurden entsprechende Fördermittelanträge und der Bauantrag gestellt.

Mit Schreiben des Landkreises vom 12.01.2023 erhielt die Gemeinde Liepgarten die Baugenehmigung.

Für die Förderung des Brandschutzwesens (Brandschutz-Förderrichtlinie BrSchFöRL M-V) vom 27.06.2017 und Richtlinie zur Förderung Brandschutz im Landkreis V-G vom 17.05.2021 liegt mit Schreiben vom 18.04.2023 ein Zuwendungsbescheid vor.

Der Zuwendungsbescheid für die Sonderbedarfszuweisung liegt noch nicht vor. Mit Schreiben vom 01.08.2023 wurde die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt.

Die Bauleistungen und die vorbereitenden Maßnahmen für das Herrichten des Grundstücks werden in verschiedenen Losen öffentlich ausgeschrieben.

Nicht immer ist es möglich nach Auswertung der Angebote eine Gemeindevertretersitzung zeitnah einzuberufen, um die Beschlüsse für die Auftragsvergabe zu fassen. Aus Zeitgründen wird deshalb vorgeschlagen, den Bürgermeister und seine Stellvertreter zu ermächtigen, die Aufträge für die Bauleistungen in Abstimmung mit der Verwaltung an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben.

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, die Aufträge für die ausgeschriebenen Leistungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses zu erteilen. Die Gemeindevertreter werden über die Auftragsvergabe informiert.

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

x 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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