Drucksache Gemeinden - 20/006/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Luckow wählte am

14.03.2020 den stellvertretenden Ortswehrführer. Gem. § 12 Brandschutz

gesetz M-V wird der stellvertretende Ortswehrführer für eine Amtszeit von

6 Jahren gewählt und nach Zustimmung der Gemeindevertretung zum

Ehrenbeamten ernannt, für die Dauer der Funktionsausübung.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Luckow Rieth stimmt der Wahl und der Ernennung zum

Ehrenbeamten des Kameraden Karsten Zander zum stellvertretenden Ortswehrführer

der Freiwilligen Feuerwehr Luckow zu.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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