Drucksache Gemeinden - 20/005/18
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Luckow und des Gemeindewehrführers der Gemeinde Luckow/ Rieth
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Dirk Langner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Luckow
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Entscheidung
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25.06.2020
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Sachverhalt
Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehren Luckow und Rieth wählten
am 14.03.2020 den Orts- und Gemeindewehrführer. Gem. § 12 Brandschutzgesetz
M-V wird der Orts- und Gemeindewehrführer für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt
und nach Zustimmung der Gemeindevertretung zum Ehrenbeamten ernannt, für die
Dauer der Funktionsausübung. Bei einer Wiederwahl entfällt die erneute Ernennung
zum Ehrenbeamten.
