Drucksache Gemeinden - 20/005/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehren Luckow und Rieth wählten

am 14.03.2020 den Orts- und Gemeindewehrführer. Gem. § 12 Brandschutzgesetz

M-V wird der Orts- und Gemeindewehrführer für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt

und nach Zustimmung der Gemeindevertretung zum Ehrenbeamten ernannt, für die

Dauer der Funktionsausübung. Bei einer Wiederwahl entfällt die erneute Ernennung

zum Ehrenbeamten.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Luckow stimmt der Wahl und der Ernennung zum Ehren-

beamten des Kameraden Uwe Neumeister zum Ortswehrführer der Freiwilligen

Feuerwehr Luckow und zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Luckow/Rieth zu.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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