Drucksache Gemeinden - 23/127/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 3/2018 "Sondergebiet Ferienhäuser Grambin"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Grambin
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Entscheidung
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05.09.2023
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Sachverhalt
Mit DS 22/086/14 hat die Gemeindevertretung Grambin am 08.12.2022 den o.g. Bebauungsplan erneut zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung betroffener Behörden bestimmt. Die Planungsunterlagen lagen in der Zeit vom 01.02.2023 – 03.03.2023 öffentlich aus. Den betroffenen Behörden wurde Gelegenheit gegeben zu den geänderten Teilen der Planunterlagen Stellung zu nehmen. Die Abwägungstabelle und die sich daraus angepassten Planunterlagen liegen nunmehr vor.
Beschlussvorschlag
1. Die während der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf und der Be-
gründung dazu vorgebrachten Stellungnahmen werden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
entsprechend der Anlage 1 dieser Beschlussvorlage abgewogen. Die Ergebnisse
werden mitgeteilt.
2. Die Gemeindevertretung Grambin beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 5 KV
M-V und unter Beachtung des vorstehenden Abwägungsbeschlusses den Bebau-
ungsplan Nr. 3/2018 „Sondergebiet Ferienhäuser“ der Gemeinde Grambin (Stand
07/2023), bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die unter Beachtung des vorstehenden Abwägungsbeschlusses ergänzte Begrün-
dung der v. g. Satzung wird gebilligt.
4. Der Bebauungsplan Nr. 3/2018 „Sondergebiet Ferienhäuser“ der Gemeinde Grambin ist ist
ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan Nr. 3/2018 „Son
dergebiet Ferienhäuser“ der Gemeinde Grambin während der Dienststunden eingesehen und
über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
In der Bekanntmachung ist auf die Geltendmachung und Verletzung von Verfahrens-
und Formvorschriften von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen (§ 215
Abs. 2 BauGB) und weiter Fälligkeit und Erlöschen von Entschädigungsansprüchen
(§ 44 BauGB) hinzuweisen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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