Drucksache Gemeinden - 23/126/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

O. g. städtebaulicher Vertrag regelt die Kostenübernahme bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/2018 „Sondergebiet Ferienhäuser Grambin“ der Gemeinde Grambin. Hier verpflichtet sich der Bauherr zu Übernahme sämtlicher mit der Aufstellung des Bebauungsplanes entstehenden Kosten einschließlich der Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen und deren Sicherung.

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grambin stimmt dem vorliegenden städtebaulichen Vertrag zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag abzuschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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