Drucksache Gemeinden - 23/120/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bezugnehmend auf die Drucksache 23/100/14 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Grambin sowie Gebührenkalkulation zu erstellen.

 

Nachdem alle umlagefähigen Kosten zusammengetragen wurden, ergibt sich eine Gesamtsumme von 13.506,84 € pro Winterperiode. Als Abgeltung des öffentlichen Interesses verbleibt ein Anteil der Gesamtkosten im Vorfeld bei der Gemeinde.

 

Die Verwaltung empfiehlt einen Eigenanteil von 25 %. Die restlichen 75 % werden auf die anliegenden Grundstückseigentümer umgelegt. Mit dieser prozentualen Verteilung ergibt sich ein Frontmeterpreis von 1,94 Euro. Der bisherige Frontmeterpreis der privatrechtlichen Vereinbarungen betrug 1,60 Euro. Ein Frontmeterpreis von 1,94 Euro stellt eine verhältnismäßige Erhöhung dar.

Die Gemeinde kann den Gemeindeanteil auch höher ansetzen. Die Verwaltung empfiehlt der Gemeinde jedoch, bei einer Verteilung von 25 % zu 75 % zu bleiben. Der entstandene Aufwand der Ausarbeitung sowie die Ausführung der Winterdienstleistung stehen bei einer niedrigeren Verteilung nicht mehr im Verhältnis. Des Weiteren wirkt sich eine Verteilung von 75 % auf die Anlieger positiv auf den Haushalt aus.

 

Folgende prozentuale Verteilungen sind möglich:

1.

Gemeindeanteil 25 %:

Anlieger 75 %:

Preis/Frontmeter:

3.376,71 €

10.130,13 €

1,94 €

2.

Gemeindeanteil 30 %:

Anlieger 70 %:

Preis/Frontmeter:

4.052,05 €

9.454,79 €

1,81 €

3.

Gemeindeanteil 35 %:

Anlieger 65 %:

Preis/Frontmeter:

4.727,39 €

8.779,44 €

1,68 €

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grambin beschließt, die Gebührensatzung mit einer prozentualen Verteilung von ___ % Gemeindeanteil und ___ % Anlieger zu genehmigen. Der Frontmeterpreis beträgt ab dem Veranlagungsjahr 2024 ___ Euro.

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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