Drucksache Amt - 23/071/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Amt „Am Stettiner Haff“ nimmt seit dem 01.09.2018 laut dem abgeschlossenen öffentlichen-rechtlichen Vertrag folgende Aufgaben für den Landkreis im Wege einer Verwaltungsgemeinschaft wahr:

  1. Adressänderungen gemäß §13 Abs. 1 Nr. 1 Fahrzeugzulassungsverordnung
  2. Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen gemäß § 14 Abs. 1 Fahrzeugzulassungsverordnung

 

Laut dem bestehenden Vertrag wird derzeit für A) eine Gebühr in Höhe von insgesamt 11,10 € erhoben, dem Amt „Am Stettiner Haff“ stehen davon 5,60 € zu. Für B) wird eine Gebühr von insgesamt 7,80 € erhoben, das Amt erhält von dieser Gebühr 4,30 €.

Mit der Umsetzung der 4. Stufe der internetbasierten Kfz-Zulassung zum 01.09.2023 wurden einige Gebühren der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geändert. Dies betrifft unter anderem auch die oben unter B) genannte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges. Diese Gebühr erhöht sich von 7,80 € auf 16,80 €.

Um bei weiteren Gebührenänderungen die Verfahrensweise zu vereinfachen und nicht jede Änderung neu beschließen zu müssen, soll der öffentlich-rechtliche Vertrag so geändert werden, dass dem Landkreis grundsätzlich bei einer Außerbetriebsetzung 40% der Gebühr und dem Amt „Am Stettiner Haff“ 60% zustehen, dabei wird falls erforderlich der Anteil des Amtes summenerhaltend auf den nächsten vollen Zehner-Cent-Betrag aufgerundet. Bei Adressänderungen soll die Gebühr zu 50% auf den Landkreis und zu 50 % auf das Amt verteilt werden. Auch dabei wird falls erforderlich der Anteil der Stadt summenerhaltend auf den nächsten vollen Zehner-Cent-Betrag aufgerundet. 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsauschuss des Amtes „Am Stettiner Haff“ stimmt dem Änderungsvertrag mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald zu.

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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