Drucksache Gemeinden - 23/092/16
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Leopoldshagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Diana Schlumm
- Beteiligt:
- Fachbereich Finanzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Leopoldshagen
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Entscheidung
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16.08.2023
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Sachverhalt
1. Mit Verordnung vom 11.07.2022 (GVOBl. M-V, 441) hat das Land Mecklenburg- Vorpommern
die Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehVO
M-V) geändert. Mit der Änderung wurde die Rasseliste sogenannter Kampfhunde ersatzlos
gestrichen. Die Gefährlichkeit von Hunden soll sich nun ausschließlich am konkreten Verhalten
eines Hundes orientieren.
Dies macht eine Umbenennung von Kampfhund in Gefährlicher Hund erforderlich.
2. Zur korrekten Erfassung einer Steuerbefreiung für hilfsbedürftige Personen sollen die Merk-
zeichen aus dem Schwerbehindertenausweis aufgenommen werden.
3. Die Gemeindevertretung Leopoldshagen hat sich mit der Beschlussfassung zur Fortschreibung
des Haushaltskonsolidierungskonzeptes am 10.05.2023 für die Anpassung des Hebesatzes der
Hundesteuer ausgesprochen.
Der Steuersatz für die Berechnung der Hundesteuer soll zum 01.01.2024 erhöht werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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408,8 kB
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2
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öffentlich
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111,2 kB
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