Drucksache Gemeinden - 23/092/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

1. Mit Verordnung vom 11.07.2022 (GVOBl. M-V, 441) hat das Land Mecklenburg- Vorpommern 

    die Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehVO

    M-V) geändert. Mit der Änderung wurde die Rasseliste sogenannter Kampfhunde ersatzlos

    gestrichen. Die Gefährlichkeit von Hunden soll sich nun ausschließlich am konkreten Verhalten

    eines Hundes orientieren.

    Dies macht eine Umbenennung von Kampfhund in Gefährlicher Hund erforderlich.

 

2. Zur korrekten Erfassung einer Steuerbefreiung für hilfsbedürftige Personen sollen die Merk- 

    zeichen aus dem Schwerbehindertenausweis aufgenommen werden.

 

3. Die Gemeindevertretung Leopoldshagen hat sich mit der Beschlussfassung zur Fortschreibung

    des Haushaltskonsolidierungskonzeptes am 10.05.2023 für die Anpassung des Hebesatzes der

    Hundesteuer ausgesprochen.

    Der Steuersatz für die Berechnung der Hundesteuer soll zum 01.01.2024 erhöht werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Leopoldshagen

 

in der vorliegenden Fassung.

 

mit den Änderungen lt. Protokoll.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

  61.10.10.00

  40320000

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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