Drucksache Gemeinden - 23/087/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Zur finanziellen Unterstützung der 275-Jahrfeier der Gemeinde Leopoldshagen haben die nachfolgend genannten Firmen Spendengelder eingezahlt.

 

Stadtwerke Torgelow GmbH

300,00 €

Dachdeckerei Freitag, Leopoldshagen

1.500,00 €

MAT Foundries Europe GmbH, Ueckermünde

150,00 €

E.DIS Netz GmbH, Fürstenwalde

400,00 €

Jagdgenossenschaft Leopoldshagen

1.000,00 €

Remondis V-G GmbH, Ueckermünde

500,00 €

 

 

 

Weiterhin hat der Bürgerverein „Rotary – Freunde Ueckermünder Heide“ e. V. zur Mitfinanzierung von Sportgeräten für die „Kleine Grundschule auf dem Lande Leopoldshagen“ 500,00 € gespendet. 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt, die Spenden von den o. g. Firmen in Höhe von insgesamt 4.350,00 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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