Drucksache Gemeinden - 20/012/00
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau von 2 Wartehallen in Eggesin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Maier
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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08.06.2020
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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11.06.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Eggesin
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Entscheidung
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25.06.2020
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Sachverhalt
An den vorhandenen Haltepunkten in der Ortslage Eggesin, an der Stettiner Straße,
Höhe Filmeck, sowie an der Waldstraße, Höhe Grundschule, sollen Fahrgastunter-
stände errichtet werden. Für den Bau von Fahrgastunterständen können Fördermittel
nach der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und
Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr und aus Mitteln des Europäischen
Fonds für regionale Entwicklung im Land Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden.
Die Zuwendungshöhe kann in der Regel bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Für die 2 Buswartehallen in der gewünschten bzw. angedachten Größe ein-
schließlich Abfalleimer, Sitzbank, Aufpflasterung und Fundament muss mit einem
Kostenvolumen von 26.632,20 € gerechnet werden.
Finanzierungs- und Kostenplan:
Gesamtkosten (Wartehalle MABEG System A, Haltepunkt Filmeck) = 13.316,10 €
max. Fördersatz 75 % = 9.987,08 €
verbleibender Eigenanteil Stadt = 3.329,03 €
Finanzierungs- und Kostenplan:
Gesamtkosten (Wartehalle MABEG System A, Haltepunkt Grundschule) = 13.316,10 €
max. Fördersatz 75 % = 9.987,08 €
verbleibender Eigenanteil Stadt = 3.329,03 €
Eigenanteil der Stadt gesamt: = 6.658,05 €
Mit der Drucksache soll nunmehr grundsätzlich der Bau von 2 Buswartehallen in der entsprechenden Größe beschlossen sowie der Bürgermeister ermächtigt werden, den Fördermittelantrag für 2020 zu stellen. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt 2021 einzuplanen.
