Drucksache Gemeinden - 23/186/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Mönkebude hat zur Förderung der Freiwillen Feuerwehr Mönkebude von der

Lünse Ing.-Büro GmbH, Ueckermünde, eine Spende in Höhe von 250,00 € erhalten.

 

Weiterhin hat die Gemeinde Mönkebude für die Vorbereitung und Durchführung des Strand-/

Sommerfestes 2023 mit den n. g. Firmen Sponsoringverträge abgeschlossen.

 

Gaststätte Strandhalle, Mönkebude

300,00 €

Getränkehandel Brückner, Mönkebude

350,00 €

Kiosk „Strandoase“, Mönkebude

200,00 €

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt, die Spende und die Sponsoringleistungen i. H. v. insgesamt 1.100,00 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Loading...