Drucksache Gemeinden - 23/079/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Für die Bebauung Dorfstraße 120, 121, 39 a, 39 b sowie für den Bereich an der Dorfstraße 42 besteht keine eindeutige Abgrenzung gegenüber dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil und dem Außenbereich. Es ist notwendig, eindeutig zu regeln, welche Bereiche nach § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile – zu beurteilen sind.

Diese Bereiche werden mit dieser Satzung klargestellt.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hintersee erlässt nach den Vorschriften des

    Baugesetzbuches in der aktuellen Fassung sowie aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommu-

    nalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) die Ergänzung zur Klarstellungssatzung

    gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB als Satzung.

 

2. Die Begründung wird gebilligt.

   

3. Die Satzung und der Geltungsbereich sind als Anlage beigefügt und Bestandteil der Beschluss-

    vorlage.

 

4. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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