Informationsvorlage - 23/095/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die durch die Gemeindevertretung am 18.04.2023 beschlossene Haushaltssatzung 2023 ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

Durch die Rechtaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 08.06.2023 für das Jahr 2023 ein Höchstbetrag der Kassenkredite anteilig in Höhe von 406.000,00 EUR genehmigt.

  

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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