Drucksache Gemeinden - 23/101/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Durch das Innenministerium M-V sind die Gemeinden aufgefordert worden, sich mit der Umbenennung doppelter Straßennamen zu befassen. Auf dem Gemeindegebiet Luckow führen zwei Straßen den Namen „Dorfstraße“. Die dem Straßennamen zukommende Orientierungsfunktion insbesondere für Rettungsdienst und Post ist hier nur gegeben, wenn durch Dritte neben dem amtlichen Gemeindenamen der Ortsteilnamen zugefügt wird. Auf Grund von vermehrten Verwechslungen macht es sich, um künftige Irreführungen zu vermeiden, erforderlich, gleichnamige Straße im Gemeindegebiet umzubenennen.

 

In der Gemeinde Luckow sind in der Dorfstraße 187 Personen mit Hauptwohnsitz und im Ortsteil Rieth 75 Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet. Bei den Gewerbeanmeldungen sind unter der Dorfstraße in Luckow 20 Gewerbetreibende und in Rieth 19 Gewerbetreibende registriert. Im Ergebnis sind somit im Ortsteil Rieth weniger Einwohner von einer Straßenumbennung betroffen. Um für die Einwohner in diesen Prozess einzubinden, sollten sie an der Namensfindung beteiligt werden..

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt, im Ortsteil Rieth den Straßennamen „Dorfstraße“ durch einen neuen Straßennamen zu ersetzen. Die Riether Einwohner sollen die Möglichkeit erhalten, Namensvorschläge einzureichen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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