Drucksache Gemeinden - 23/132/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Satzung vom 25.07.2019 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze

zur Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge als Anlage zur Stammsatzung.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt für 2024 den neuen Gebührensatz

für Flächen in Bewirtschaftung des WBV Uecker-Haffküste      in Höhe von   8,42 Euro/GE,

für Flächen in Bewirtschaftung des WBV „Landgraben“            in Höhe von   5,10 Euro/GE,

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Polder 10/11 in Höhe von 15,19 Euro/ha,

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Polder 12      in Höhe von 16,31 Euro/ha

und für Flächen im Einzugsgebiet des Deiches Polder 10/11    in Höhe von   9,96 Euro/ha.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10

43229

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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