Drucksache Gemeinden - 23/177/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Altwarp hat von der Altwarp Grund GmbH, Kurfürstendamm 11, 10719 Berlin,

eine Spende in Höhe von 5.000,00 € zur Ortsverschönerung der Gemeinde Altwarp erhalten.

 

Weiterhin wurden mit n. g. Firmen zur finanziellen Unterstützung der Durchführung des Strandfestes bzw. des Fischer- und Hafenfestes Sponsoringverträge abgeschlossen: 

 

Haff Vermessung GmbH & Co. KG, Jatznick

300,00 €

Stadtwerke Torgelow

300,00 €

Dr. Hans Hoffmann, Schwerin

250,00 €

Göths Hochbau GmbH, Torgelow

250,00 €

E.DIS Netz GmbH, Wolgast

500,00 €

MAT Foundries Europe GmbH, Ueckermünde

150,00 €

HRG Handel Recycling GmbH, Eggesin

250,00 €

Elektroinstallation Jan Petrak, Eggesin

200,00 €

Jens Zietlow, ERGO, Ueckermünde

150,00 €

Heizung-Sanitär R. Göll, Ueckermünde

200,00 €

Sparkasse Uecker-Randow, Pasewalk

250,00 €

Pflegedienst Stügerhoff GmbH, Eggesin

200,00 €

HEM-Tankstelle, Ueckermünde

200,00 €

Gaststätte „Haffstübchen“, Altwarp

200,00 €

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt, die Spende sowie die Sponsoringleistungen von den o. g. Firmen in Höhe von insgesamt 8.400,00 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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