Drucksache Gemeinden - 23/090/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stammsatzung vom 25.02.2020 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze als Anlage.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt für das Haushaltsjahr 2024 die Anlage Gebührenkalkulation in Form der 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren

zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Uecker-Haffküste“, „Landgraben“ und „Untere Peene“

 

für Flächen im Bereich des WBV „Uecker-Haffküste“   9,00 Euro

für Flächen im Bereich des WBV „Landgraben“    9,00 Euro

für Flächen im Bereich des WBV „Untere Peene“    7,86 Euro

 

Für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Leopoldshagen           11,05 Euro

Für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Zarow            18,00 Euro 

Für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Landgraben  2,45 Euro           

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10

43229

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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