Drucksache Gemeinden - 23/116/14
Grunddaten
- Betreff:
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Neubau Feuerwehrgerätehaus
hier: Ausschreibung Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
und Artenschutzfachbeitrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Maier
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Grambin
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Entscheidung
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13.06.2023
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Sachverhalt
Die Gemeinde Grambin ist angehalten, die baulichen Voraussetzungen für ein Feuerwehrhaus zu schaffen, dass den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Entsprechende Auflagen wurden durch die Hanseatische Feuerwehrunfallkasse erteilt.
Die Gemeinde beabsichtigt, vorbehaltlich der Ergebnisse der vom Landkreis Vorpommern-Greifswald zu prüfenden Brandschutzbedarfsplanung, die Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zu schaffen. Es ist vorgesehen ein Feuerwehrgerätehaus mit 2 Stellplätzen, einem Sozialteil und Technikräumen zu errichten sowie die erforderlichen Außenanlagen zu schaffen.
Hierzu wurde bereits eine Voranfrage gestellt, die positiv beschieden wurde. Im Rahmen des Vorbescheides wurde aus naturschutzrechtlicher Sicht darauf hingewiesen, dass für das Vorhaben zum gegenwärtigen Zeitraum eine positive Stellungnahme in Aussicht gestellt werden kann.
Im Bauantragsverfahren ist eine Genehmigung des Eingriffs in Natur und Landschaft nach § 12 Abs. 6 Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG) M-V erforderlich, diese wird in Aussicht gestellt.
Hinsichtlich der Genehmigung des Eingriffs in Natur und Landschaft müssen dem Bauantrag Unterlagen zur Beurteilung des Eingriffs einschließlich der Angaben zu Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und deren tatsächlicher und rechtlicher Verfügbarkeit beigefügt werden.
Da sich das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet „Haffküste“ befindet, muss ebenfalls ein Antrag auf Befreiung vom Verbot der Errichtung von baulichen Anlagen nach § 4 Abs. 2 Ziffer 1 gestellt werden. Nach § 4 Abs. 4 kann auf Antrag im Einzelfall unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Buschstabe a) eine Befreiung erteilt werden.
Für die Beantragung der erforderlichen Genehmigungen ist es notwendig, die Erarbeitung der Unterlagen für die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, den Artenschutzbeitrag sowie den Antrag auf Befreiung vom Verbot der Errichtung von baulichen Anlagen im Landschaftsschutzgebiet „Haffküste“ auszuschreiben.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Grambin beschließt gemäß dargestelltem Sachverhalt, die Erarbeitung der Unterlagen für die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, den Artenschutzbeitrag sowie den Antrag auf Befreiung vom Verbot der Errichtung von baulichen Anlagen im Landschaftsschutzgebiet „Haffküste“ auszuschreiben.
