Drucksache Gemeinden - 23/111/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit dem Aufstellungsverfahren möchte die Gemeinde Grambin auf Antrag des Grundstückseigentümers die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbauflächen für 18 barrierefreie bzw.  altersgerechte Wohnungen einschließlich der Nebenanlagen planungsrechtlich schaffen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grambin beschließt:

 

  1. Für das Flurstück 185/4 der Flur 2 der Gemarkung Grambin, südwestlich an die Neue Straße angrenzend, teilweise innerhalb der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung liegend und den angrenzenden Bereich betreffend, soll der Bebauungsplan Nr. 5/2023 "Wohnen Neue Straße" Gemeinde Grambin aufgestellt werden. Das Plangebiet ist in dem anliegenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

  1. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbaunutzung geschaffen werden.

 

  1. Der Bebauungsplan soll Gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

 

      4.  Die Größe der Grundfläche gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO wird weniger als 10.000

           qm betragen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1

           und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.

           4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe der Gründe nach § 3

           Abs. 3 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind

           sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB wird

           abgesehen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

X

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

X

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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