Drucksache Gemeinden - 20/021/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsverfahren Bebauungsplan 5/2019 "Wohnen am Kirchenbruch"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeindevertretung Liepgarten
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Liepgarten
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Entscheidung
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18.06.2020
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepgarten hat in ihrer Sitzung am
24.10.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 5/2019
„Wohnen am Kirchenbruch gefasst.
Dieser Aufstellungsbeschluss wurde bekannt gemacht. Der Öffentlichkeit wurde
gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Gelegenheit gegeben, sich innerhalb von
vier Wochen nach Erscheinen des amtlichen Mitteilungsblattes über die allge-
meinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der
Planung zu informieren und sich zur Planung zu äußern. Die Planungsanzeige
ist erfolgt. Der Gemeindevertretung liegt nunmehr der Entwurf des Bebauungs-
plans vor.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepgarten beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 5/2019 „Wohnung am Kirchenbruch“ und die
Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom April 2020 gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 5/2019 „Wohnen am Kirchenbruch“ mit der
Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Dabei ist gemäß § 13 a Abs. 2 i. V. mit § 13 Abs. 3 BauGB darauf hinzuweisen,
dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a,
von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß
§ 10 Abs. 4 abgesehen wird.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiet
durch die Aufstellung des Bebauungsplans betroffen werden kann, sollen von der
Auslegung benachrichtigt werden. Ihnen ist Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit
zur Stellungnahme zu geben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
|
1,4 MB
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