Drucksache Gemeinden - 20/021/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepgarten hat in ihrer Sitzung am

24.10.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 5/2019

„Wohnen am Kirchenbruch gefasst.

Dieser Aufstellungsbeschluss wurde bekannt gemacht. Der Öffentlichkeit wurde

gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Gelegenheit gegeben, sich innerhalb von

vier Wochen nach Erscheinen des amtlichen Mitteilungsblattes über die allge-

meinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der

Planung zu informieren und sich zur Planung zu äußern. Die Planungsanzeige

ist erfolgt. Der Gemeindevertretung liegt nunmehr der Entwurf des Bebauungs-

plans vor.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepgarten beschließt:

1. Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 5/2019 „Wohnung am Kirchenbruch“ und die

    Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom April 2020 gebilligt.

2. Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 5/2019 „Wohnen am Kirchenbruch“ mit der

    Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

    Dabei ist gemäß § 13 a Abs. 2 i. V. mit § 13 Abs. 3 BauGB darauf hinzuweisen,

    dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a,

    von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener

    Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß

    § 10 Abs. 4 abgesehen wird.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiet

    durch die Aufstellung des Bebauungsplans betroffen werden kann, sollen von der

    Auslegung benachrichtigt werden. Ihnen ist Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit

    zur Stellungnahme zu geben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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